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   LG Stuttgart, 16.01.1986 - 16 S 222/85   

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https://dejure.org/1986,6487
LG Stuttgart, 16.01.1986 - 16 S 222/85 (https://dejure.org/1986,6487)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 16.01.1986 - 16 S 222/85 (https://dejure.org/1986,6487)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Januar 1986 - 16 S 222/85 (https://dejure.org/1986,6487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 349
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 25.10.1983 - 5 U 2270/83

    Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude; Vorliegen eines Reisemangels auf

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.01.1986 - 16 S 222/85
    Ein Mangel i. S. dieser Vorschrift liegt vor, wenn dem Reiseveranstalter die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich geschuldeten Reiseleistung nicht möglich ist; die Reise ist dann vereitelt (vgl. OLG München, NJW 84, 132; BGH, NJW 83, 35).

    Diese muß aber gleichwertig sein (vgl. OLG München, NJW 84, 132).

    Eine wesentliche Änderung des Inhalts und des Gesamtzuschnitts der Reise ist aber nicht gleichwertig (vgl. OLG München, NJW 84, 132 und die weiteren dort genannten Zitate).

    Mit dem OLG München (NJW 84, 132, 133) vermag die Kammer den Ausführungen des OLG Frankfurt (NJW 82, 1539, 1540), welche das Amtsgericht in seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, nicht zu folgen, da die dort vertretene Meinung den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht wird.

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 22/82

    Buchung einer Pauschalreise - Anspruchs auf Ersatz für vertane Urlaubszeit -

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.01.1986 - 16 S 222/85
    Ein Mangel i. S. dieser Vorschrift liegt vor, wenn dem Reiseveranstalter die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich geschuldeten Reiseleistung nicht möglich ist; die Reise ist dann vereitelt (vgl. OLG München, NJW 84, 132; BGH, NJW 83, 35).
  • OLG Frankfurt, 28.10.1981 - 17 U 31/81
    Auszug aus LG Stuttgart, 16.01.1986 - 16 S 222/85
    Mit dem OLG München (NJW 84, 132, 133) vermag die Kammer den Ausführungen des OLG Frankfurt (NJW 82, 1539, 1540), welche das Amtsgericht in seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, nicht zu folgen, da die dort vertretene Meinung den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht wird.
  • LG Frankfurt/Main, 11.02.1980 - 24 S 138/79
    Auszug aus LG Stuttgart, 16.01.1986 - 16 S 222/85
    Die Kammer schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des Landgerichts Frankfurt (NJW 80, 1286) an.
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - 18 U 230/02

    Abtretung von Ansprüchen / Entschädigung für vertane Urlaubszeit / Pauschsatz

    Eine Mindermeinung stellt neben der Schwere der Beeinträchtigung und des Verschuldens des Veranstalters oder seines Leistungserbringers und dem Reisepreis maßgeblich auf das Nettoeinkommen des Reisenden ab (LG Stuttgart, NJW-RR 1986, 349; OLG München, NJW-RR 1987, 748; OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 632; RRa 1998, 67, 71), während eine dritte Meinung unter Würdigung des Einzelfalles maßgeblich auf den Reisepreis abhebt (Führich, a.a.O., Rdnr. 352; Tonner, a.a.O., § 651 f. Rdnr. 46).
  • LG Frankfurt/Main, 19.09.1988 - 24 S 123/88

    Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

    Der ausgleichsfähige Schaden kann gemäß den obigen Ausführungen zum immateriellen Charakter dieser Vorschrift entgegen der bisherigen Rechtsprechung der Kammer, der eine Reihe von Instanzgerichten gefolgt ist (LG Stuttgart, NJW-RR 1986, 349; LG München I, FVS ZivR Nr. 3So (1983); LG Hannover, VuR 1987, 317; auch Bidinger, Reisevertragsgesetz, S. 44; Bendref, aaO., S. 66 ff.; Eberle, DB 1979, 341, 345), nicht von dem tatsächlichen Nettoeinkommen des Reisenden und den daraus resultierenden Kosten für einen Ersatzurlaub abgängig gemacht werden.
  • LG Hannover, 09.03.1988 - 3 S 335/88
    Die Kammer hat bisher bei der Berechnung der Entschädigung nach § 651 f Abs. 2 BGB den Standpunkt vertreten, daß für die Bemessung der Entschädigung der Nettoverdienst Anknüpfungspunkt sei, weil nur so der Aufwand für die Beschaffung eines unbezahlten Ersatzurlaubes abgegolten werden könne (vgl. z.B. Kammerentscheidung vom 2.4.1987 - 3 S 80/86 - in VuR 1987, 217; ebenso LG Stuttgart NJW-RR 1986, 349; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1175).
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